Blockbuster
Der englische Begriff Blockbuster ist ein umgangssprachlicher Ausdruck und hat seinen Ursprung im zweiten Weltkrieg, als besonders effektive Fliegerbomben (wörtlich übersetzt “Wohnblock-Knacker”) diesen Namen trugen. Heute ist der Begriff hauptsächlich in der Medienwelt üblich.
Blockbusterfilme auf DVD
Er bezeichnet dabei in der Regel ein kommerziell weit überdurchschnittlich erfolgreiches Medium und kann mit Kassenhit, Kassenschlager oder Straßenfeger in die deutsche Sprache übersetzt werden. Am häufigsten findet der Begriff Anwendung bei großen, spektakulären und bereits im Vorfeld durch umfangreiche Marketingmaßnahmen angekündigten Kinofilmen sowie Computer- und Videospielen. In der Vergangenheit wurden auch Fernsehsendungen, welche eine Einschaltquote von 70 Prozent und mehr erreichten, als Straßenfeger bezeichnet. Die ersten Filmproduktionen, bei denen von Blockbustern gesprochen wurde, waren “Der weiße Hai” und “Star Wars” in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, da diese die Kinobesucher in Massen anlockten und durch Mund-zu-Mund Propaganda über einen langen Zeitraum hinweg die Kinosäle füllten.
Blockbuster Kino
Die Bedeutung des Begriffs ist heute im Medienbereich jedoch inflationär geworden. Oft werden Kinofilme oder Spieleproduktionen bereits im Vorfeld von den Regisseuren und Produzenten als Kassenschlager bezeichnet, auch wenn sowohl die Qualität der jeweiligen Produktion, als auch der Umsatz nach der Veröffentlichung nicht darauf schließen lassen und eher unterdurchschnittlich sind. In vielen Fällen liegt das an den hohen Produktionskosten der Filme beziehungsweise Spiele, die durch eine aggressive Werbestrategie wieder einspielt werden sollen.
Auch in der Pharmaindustrie ist der Begriff des Blockbusters geläufig. So erhalten Medikamente, die in einem Geschäftsjahr mehr als 1 Milliarde Dollar Umsatz erzielen, branchenintern diese Bezeichnung. Anders als in der Pharmaindustrie existieren definierte Umsatz-, Verkaufs- oder Besucherzahlen, ab denen ein Film oder Videospiel als Kassenschlager gilt, im Medienbereich nicht.